Digitale Betriebsprüfung (GoBD/ GDPdU) in der Oracle ERP Cloud

kontakt-button__200x150.png

Die "Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen"(GDPdU), vom BMF mit Wirkung zum 1. Januar 2002 eingeführt, wurden zum 14. November 2014 durch die "Grundsätze zur ordnungsgemäßen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff" (GoBD) abgelöst. (Schreiben des BMF zu den GoBD)

Die GoBD regeln die formalen Anforderungen an die Buchführung und die Aufbewahrung von steuerrechtlich relevanten elektronischen Daten und Papierdokumenten unter Bezug auf die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung. Zudem enthalten die GoBD Regeln zum elektronischen Datenzugriff der Finanzverwaltungen im Rahmen von Außenprüfungen.

Download Factsheet

An den Grundsätzen der GDPdU hat sich seit der Einführung nichts verändert, lediglich bei der Definition welche Daten "steuerrelevante Daten" sind herrscht nun weitgehend Sicherheit. Wurde in den Anfangsjahren bei Betriebsprüfungen noch recht selten vom Recht auf den digitalen Zugriff Gebrauch gemacht, so wurden nach einer aktuellen Studie mit 230 Unternehmen bereits bei 81% aller Betriebsprüfungen der Jahre 2010 und 2011 der digitale Zugriff eingefordert. Auch zeichnet sich ab, dass der sogenannte Z3-Zugriff (prüfungsrelevanten Daten müssen auf einem Datenträger in einem speziellen Format zur Verfügung gestellt werden) zum De-Facto Standard wird.

button-gdpdu-zugriff__200x200.png

Voraussetzungen für die Umsetzung der GoBD/ GDPdU in der Oracle ERP Cloud

Beim Einsatz einer Oracle ERP Cloud Lösung müssen daher die Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass bei der nächsten Prüfung die drei möglichen Zugriffsverfahren umgehend verfügbar sind, um Probleme bei der Prüfung oder gar die Ansetzung von Verzögerungsgeldern zu vermeiden.

Diese drei Zugriffsszenarien können vom Prüfer gefordert werden:

  • Z1 Zugriff - der Betriebsprüfer greift  unmittelbar auf die digitalen Daten des Unternehmens zu:
    Da der Prüfer hier einen direkten Systemzugang bekommt, muss über die Definition einer speziellen "Prüfer"-Zuständigkeit sichergestellt werden, dass der lesende Zugriff auf steuerrelevante Informationen der dem deutschem Recht unterliegenden bilanzierenden Einheit möglich ist. Mit ein paar "Kunstgriffen" innerhalb des Oracle Cloud Standards ist die Definition einer solchen Zuständigkeit (-> ausschließlich lesender Zugriff auf die steuerrelevanten Buchungen einer bestimmten Periode für eine bilanzierende Einheit) ohne Probleme mit überschaubarerem Aufwand zu realisieren.

  • Z2 Zugriff - der Betriebsprüfer greift mit Unterstützung eines Mitarbeiters aus dem Unternehmen mittelbar auf die Daten zu:
    Für diesen Zugriff sind keine Modifikationen notwendig, da entweder mit der "Prüfer"-Zuständigkeit oder den Zuständigkeiten des unterstützenden Mitarbeiters gearbeitet werden kann.

  • Z3 Zugriff – dem Betriebsprüfer werden die prüfungsrelevanten Daten in einem speziellen Format auf einem Datenträger übergeben, damit sie in der Finanzbehörde mit der IDEA-Auswertungssoftware ausgewertet werden können:
    Die Umsetzung dieser Anforderung ist etwas komplexer und verlangt Modifikationen und Ergänzungen im Oracle ERP Cloud Standard.

Zertifizerte GoBD/ GDPdU Schnittstelle digitale Betriebsprüfung für den Z3 Zugriff in der Oracle ERP Cloud

Audicon Zertifikat GoBD/ GDPdU Schnittstelle digitale Betriebsprüfung

Die PDG hat für den GDPdU Zugriff nach Z3 ein eigenes AddOn entwickelt, um Ihre Daten aus der Oracle ERP Cloud zu exportieren und für den Wirtschaftsprüfer aufzubereiten. Diese Erweiterung kommt ohne grundsätzliche Veränderungen am Setup Ihrer Oracle ERP Cloud Lösung aus.

Wir verfügen über langjährige Erfahrung und ein umfangreiches KnowHow und haben mit unserer PDG GoBD/ GDPdU Schnittstelle digitale Betriebsprüfung bereits mehr als 150 Unternehmen erfolgreich bei der Außenprüfung unterstützt.