Die Gelangensbestätigung in der Oracle E-Business Suite

Seit dem 1.1.2014 gelten neue Nachweispflichten für das Vorliegen einer umsatzsteuerfreien innergemeinschaftlichen Lieferung. Das exportierende Unternehmen muss mit einer sogenannten Gelangensbestätigung nachweisen, dass die Ware tatsächlich beim Empfänger angekommen ist. Dazu muss der ausländische Käufer dem deutschen Unternehmen nach Abschluss der Lieferung den Erhalt der Ware bestätigen. Zwar akzeptieren die deutschen Steuerbehörden inzwischen auch alternative Nachweise, wie Frachtbriefe und Spediteursbescheinigungen, allerdings verursachen die Nachverfolgung, Zuordnung und Archvierung dieser Nachweise einen hohen manuellen Aufwand.  

Die elektronische Gelangensbestätigung in der Oracle E-Business Suite

Ablauf Gelangensbestätigung

Mit dem PDG AddOn zur Erstellung der Gelangensbestätigung haben Sie nun die Möglichkeit, die Gelangensbestätigung direkt aus der Oracle E-Business Suite heraus zu erzeugen und zu versenden:

  1. Zu jedem innergemeinschaftlichen Auftrag/Lieferschein wird in der E-Business Suite eine Gelangensbestätigung erstellt, die die notwendigen Informationen enthält:
    - Name und Anschrift des Abnehmers,
    - Menge und handelsübliche Bezeichnung der Ware,
    - Angabe von Ort und Monat des Erhalts der Lieferung oder den Ort und Monat der erfolgten Beförderung,
    - Ausstellungsdatum des Nachweisdokumentes

  2. Ihr Kunde erhält eine automatische Email mit den Auftragsnummern und dazugehörigen Lieferscheinnummern aus der Oracle E-Business Suite.

  3. Ihr Kunde bestätigt mit seiner Rückantwort den Erhalt der Lieferung.

  4. Die positive Antwort Ihres Kunden wird am Lieferschein innerhalb der E-Business Suite archiviert. Negative oder fehlende Rückmeldungen werden zur Bearbeitung entsprechend weitergeleitet.

 

Weitere Informationen finden Sie in unserem Flyer zu Gelangensbestätigung.

Ihr Ansprechpartner
Günther Andres
g.andres@primus-delphi-group.com
Tel.: +49(0)8024 90269-0

freut Sich auf den Kontakt mit Ihnen.