Lieferantenerklärung in der Oracle E-Business Suite
Verkauft ein Unternehmen aus einem EU-Mitgliedsstaat Ware an einen Kunden außerhalb der EU, so sind bei der Einfuhr Zollgebühren zu bezahlen. Die Zollgebühren entfallen ganz oder teilweise, wenn der Staat des Kunden ein Präferenzabkommen mit der EU geschlossen hat und die Ware den Ursprungsregeln entspricht. Jedes Unternehmen aus einem EG-Mitgliedsstaat ist berechtigt für Warensendungen eine Lieferantenerklärung abzugeben. Diese Lieferantenerklärung kann auf der Rechnung oder dem Lieferschein erfolgen. Das Unternehmen kann eine einmalige Erklärung ausstellen, wenn die Eigenschaften der Ware hinsichtlichder Präferenzursprungsregeln über einen längeren Zeitraum konstant bleiben. Das Unternehmen verpflichtet sich den Kunden zu unterrichten, wenn sich die entsprechenden Eigenschaften der Ware ändern. Weiterhin muss das Unternehmen die dem Kunden ausgestellten Belege mindestens drei Jahre aufbewahren. Weitere Informationen zur Geltungsdauer und genaue Wortlaute einer Lieferantenerklärung sind unter https://www.zoll.de abrufbar.
Die Lieferantenerklärung in die Oracle E-Business Suite
Die von der PDG entwickelte Softwarelösung stellt alle benötigten Funktionen zur Verfügung und greift auf die jeweiligen Stammdaten (Lieferanten, Bestellungen, Anlieferungen,Kunden, Aufträge, Artikel, Kundenartikel) in der E-Business Suite zu.
Mit Hilfe des PDG-Dokumentenmanagements (PDM) werden alle eingehenden und ausgehenden Dokumente mit den jeweiligen Kunden- bzw. Lieferantenerklärungs-Daten verknüpft.
- Erfassung aller bestellten Artikel pro Lieferant
- Versand der Lieferanteerklärungs-Anfrage per Mail
- Prüfung und Bearbeitung der beantworteten Lieferantenerkärungs-Anfragen
Weitere Details finden Sie in unserem Flyer zur Lieferantenerklärung.